Bevölkerungsschutzgesetz: Fakten statt Fake News!

Martin Modschiedler räumt mit Fake News auf

Der Bundestag hat gestern das 3. Bevölkerungsschutzgesetz verabschiedet. Im Internet wird darüber viel diskutiert und auch jede Menge FakeNews sind im Umlauf. Als Rechtspolitiker und Jurist erklärt Martin Modschiedler, warum das neue Gesetz gut für die Grundrechte ist und es keine Impfpflicht durch die Hintertür ermöglicht:

Martin Modschiedler zum Infektionsschutzgesetz

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Sondersitzung des Sächsischen Landtags

Zu diesem Thema ist heute auch der Sächsische Landtag auf Antrag der AfD-Fraktion zu einer Sondersitzung zusammengekommen. In seiner Rede vor dem Plenum des Landtags hat Martin Modschiedler ebenfalls klar Stellung bezogen:

Fakten

Martin Modschiedler:

"Sehr geehrter Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Meine Damen und Herren von der AfD, es ist schon ein starkes Stück Verlogenheit und Scheinheiligkeit, die sie uns heute hier präsentieren.
Das ganze Land steht in Anbetracht einer großen Krise solidarisch zusammen, vermeidet Kontakte und hält Abstand, um Infektionsketten zu durchbrechen. Und Sie ziehen hier ein parlamentarisches Schauspiel sondergleichen ab.

Sie setzen die Gesundheit vieler Menschen, die wegen Ihrer Sondersitzungsidee heute hierherkommen müssen, unverantwortlich aufs Spiel.
Ihnen geht es doch nicht um das Gemeinwohl. Es geht Ihnen allein darum, ihre PR-Maschinerie am Laufen zu halten und politischen Profit daraus zu schlagen! Sie wollen in Ihrer Blase Ihre Märchen erzählen und Ängste schüren.

Im Bundestag gab es zu dem Regierungsentwurf bereits am 6. November 2020, also vor 12 Tagen eine einstündige Aussprache - auch mit Anträgen der Bundes-AfD. Reden Sie eigentlich miteinander?
Sie wussten seit Wochen über den Gesetzentwurf zeitlich wie inhaltlich Bescheid. Und Sie hätten seit Wochen dieses Thema auf die Tagesordnung dieses hohen Hauses setzen und erörtern können.

Am Montag kommen sie dann auf die Idee, dass sich der Landtag mit dem Bundesgesetz befassen solle und sind sich dann nicht zu blöd, in einer Pressemitteilung zu verbreiten, dass Parlamente nicht zum nachträglichen Abnicken da seien. Stimmt, sind sie auch nicht!

Es gibt Spielregeln, die wir alle einzuhalten haben. Wenn sie Fristen aber nicht einhalten können, weil sie nicht dazu in der Lage sind, dann können sie wirklich nicht erwarten, dass das Parlament und die Verwaltung sich in Gänze mal eben so zusammentelefoniert, damit die AfD ihre eigenen Defizite kompensieren kann. Halten sie sich doch einfach an Recht und Gesetz und dann klappt‘s auch mit den Sitzungen.

Nur gut, dass der Rest des Landes nicht so arbeitet wie sie!

Doch auch abseits ihrer zeitlichen Unzulänglichkeiten finde ich es unerträglich, dass sie sich nicht zu schade sind, den Verschwörungsanhängern – denn das sind keine wissenschaftlichen Theorien – in diesem Land eine parlamentarische Bühne zu bieten.

Wer die aktuellen Bemühungen um eine verfassungsmäßige Rechtsgrundlage im Infektionsschutzgesetz willentlich in den Kontext der nationalsozialistischen Ermächtigungsgesetze stellt, der will nur eines: Hetzen und diese Gesellschaft spalten! Das hat man gestern in Berlin gesehen, als sie die Störer in den Bundestag eingeladen haben!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Bundestag und Bundesrat haben gestern abschließend getagt. Der Antrag ist, wie die Antragstellerin selbst einräumt, dem Grunde nach schon überholt.

Lassen sie mich in der gebotenen Kürze zumindest noch mit drei verbreiteten Vorurteilen aufräumen – die auch die AfD immer wieder befeuert.

Erstens: Das sogenannte Ermächtigungsgesetz für den Bund. Diese braune Suppe wird über uns immer wieder ausgegossen. Das GG gibt dem Bundestag auf, wenn RVO durch die Regierung oder Ministerien erlassen werden sollen, dass dann Zweck, Inhalt und Ausmaß bestimmt sein müssen.

Und genau das macht das Bevölkerungsschutzgesetz insbesondere in § 28a. Es präzisiert die Befugnisse und fasst sie klarer. Das haben die Landesverfassungsgerichte dem Bundesgesetzgeber aufgegeben.

Zweitens: Es werden keine Grundrechte abgeschafft! Im Gegenteil, sie werden immer wieder bei jeder neuen RVO im Rahmen einer Güterabwägung auf soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf den Einzelnen und die Allgemeinheit geprüft. Die Grundrechte sind die Grundpfeiler unserer Verfassung.

Das dritte Vorurteil ist die angebliche Impfpflicht und das Eingreifen des Staates in die Privatsphäre. Nirgends ist das auch nur erwähnt. Das ist reine Angstmache.

Es ist ein Wunsch, dass sich möglichst viele impfen lassen. Ja, es ist ein Wunsch, dass jeder zu Hause darauf achtet, dass der Virus nicht um sich greift. Aber auch dort gilt selbstverständlich das GG und damit das Recht auf Integrität und Privatsphäre.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir Christdemokraten setzen uns für Lösungen ein, wie wir diese Krise meistern – gemeinsam und miteinander.

Fakten statt Fake News! Machen statt meckern! Dieser Antrag ist abzulehnen!"