Apotheke

KURZ & BÜNDIG: Stärkung der Apotheken vor Ort

In zweiter und dritter Lesung hat der Deutsche Bundestag Maßnahmen zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken beschlossen und damit zur zuverlässigen Medikamentenversorgung der Bürgerinnen und Bürger beigetragen.

Worum geht es?

Mit dem Apothekenstärkungsgesetz wird – soweit europarechtlich möglich – ein Wettbewerbsnachteil ausgeglichen, der nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Oktober 2016 entstanden war. Dem Urteil zufolge konnten ausländische Versandapotheken ihren Medikamentenabgabepreis frei festlegen und Rabatte gewähren, während die inländischen Apotheker vor Ort an die Festpreise gebunden waren. Zusätzlich begünstigt waren die Versandapotheken dadurch, dass sie sich nicht an Notdiensten beteiligen müssen.

  • Das neue Gesetz schreibt gleiche Preise für die inländischen Apotheken und den ausländischen Versandhandel fest. Es stellt sicher, dass EU-Versandapotheken Patienten keine Zuwendungen im Zusammenhang mit der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gewähren können. Bei Verstoß können Vertragsstrafen von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
  • Außerdem werden mit dem Gesetz zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen eingeführt, auf die gesetzlich Krankenversicherte einen Anspruch erhalten. Für diese werden die Apotheken vergütet. Auch der Zuschlag auf den Botendienst, den während der Corona-Pandemie befristet eingeführt worden war, wird verstetigt.