Abmahnung

KURZ & BÜNDIG: Unternehmen vor Abmahnvereinen geschützt

Abzocker suchen mit sogenannten "Crawlern Websites" automatisiert nach Bagatellverstößen und versenden eine Vielzahl von Abmahnungen per Serienbrief. Mit dem nun beschlossenen "Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs" schützt der Bundestag kleine und mittlere Unternehmen vor Abmahnmissbräuchen und finanziellen Nachteilen wegen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Ziel des Gesetzes:

  • ein guter Ausgleich zwischen den Interessen von Unternehmen und ihren Wettbewerbern geschaffen.
  • Schutz für kleiner und mittlerer Unternehmen vor Auswüchsen des Abmahnmissbrauchs.

Wirkung:

  • Abmahner können keinen Aufwendungsersatz verlangen, wenn bspw. Angaben im Impressum falsch oder unvollständig sind
  • das Wettbewerbsrecht kann nicht mehr als Vorwand genutzt werden, um rechtschaffene Unternehmen wegen kleinster Verstöße zur Kasse zu bitten.
  • es wird auch verhindert, Mitbewerber mit Strafen zu überziehen und somit zu versuchen, sie in die Insolvenz zu treiben.
  • die Voraussetzungen verschärft, unter denen Unternehmen, Verbände oder Einrichtungen berechtigt sind, Abmahnungen auszusprechen.
  • Abmahnvereinen wird mehr Transparenz abgefordert
  • der Gerichtsort kann vom Beklagten gewählt werden und nicht mehr von den Abmahnvereinen