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Spürbare Entlastung für Familien

Mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen sollen die Familien in Deutschland zum Jahreswechsel entlastet werden. So standen in dieser Woche sowohl das „Zweite Familienentlastungsgesetz“ als auch das „Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ zur Abstimmung.

Es ist ein Vorhaben, das als Herzensangelegenheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gilt: Es wird eine Erhöhung beim Kindergeld von 15 Euro und eine entsprechende Anpassung der Freibeträge geben. Das heißt: Das Kindergeld für das erste und zweite Kind steigt – jeweils – auf 219 Euro, für das dritte Kind auf 225 Euro und für das vierte für jedes weitere Kind jeweils 250 Euro pro Monat.

Bei der Bemessung der Einkommensteuer muss die zusätzliche Belastung von Familien berücksichtigt werden. Deshalb erhöht die Bundesregierung den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf für die Einkommenssteuer. Jeder Freibetrag wird pro Elternteil um
144 Euro angehoben. Damit kommt ein Elternpaar insgesamt auf eine Summe von 8.388 Euro jährlich, auf die keine Einkommenssteuer fällig wird. Der Grundfreibetrag für Erwachsene steigt ebenfalls an. Sowohl für das Veranlagungsjahr 2021 als auch für 2022 wird der Grundfreibetrag erhöht.

Um es klar zu sagen: Auf unsere Initiative hin wird seit nunmehr acht Jahren die kalte Progression wirksam bekämpft und regelmäßig ausgeglichen. Gemeinsam mit den Maßnahmen aus dem Ersten Familienentlastungsgesetz, der Einführung des Baukindergeldes und der Zahlung des Kinderbonus sendet die Unionsfraktion damit in dieser Legislaturperiode ein starkes Signal.

Durch eine Verdopplung der Behinderten-Pauschbeträge sollen Behinderte, Pflegebedürftige und deren Angehörige ebenfalls von der Reform profitieren. Es ist das erklärte Ziel der Unionsfraktion, dass die Betroffenen eine wirkliche Hilfe im Alltag erfahren. Es sollte schließlich nicht vergessen werden, dass mehr als sieben Millionen Menschen mit Behinderung in Deutschland nicht durch Einrichtungen oder besondere Dienste der Behindertenhilfe unterstützt werden.

So soll der Betrag bei einem Grad der Behinderung von 50 Prozent auf 1.140 Euro steigen, bei 100 Prozent auf 2.840 Euro. Auch wird eine Pauschale künftig bereits bei einem Grad der Behinderung von 20 Prozent gewährt. Die Erhöhung und Ausweitung soll in vielen Fällen den aufwändigen Einzelnachweis von Aufwendungen vermeiden.

Zudem soll ein behinderungsbedingter Fahrkosten-Pauschbetrag eingeführt werden. Bei einem Grad der Behinderung kleiner als 50 soll künftig auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung des Pauschbetrags verzichtet werden. Der Pflege-Pauschbetrag bei der Pflege von Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 wird erhöht und für die Pflege von Personen mit den Pflegegraden 2 und 3 neu eingeführt.