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Grundschulen im eingeschränkten Regelbetrieb

Ab Dienstag, 18. Mai, können alle Grundschulen in Dresden wieder in den eingeschränkten Regelbetrieb gehen. Der Wechselunterricht an Grundschulen wird aufgehoben. Nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 gesunken ist, gilt nicht mehr die Bundesnotbremse, sondern die Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen. Damit kann der Unterricht an Grundschulen wieder für alle Schülerinnen und Schüler in Präsenz, aber nach dem Prinzip der festen Gruppen und Klassen stattfinden.

Keine Veränderungen gibt es für Kindertageseinrichtungen. Kinderkrippen und Kindergärten, einschließlich heilpädagogische Kindertageseinrichtungen befinden sich ohnehin bereits im eingeschränkten Regelbetrieb mit festen Gruppen und Bezugspersonen. Gleiches gilt auch für die Horte. In den Kindertagespflegestellen kann nunmehr wieder Regelbetrieb stattfinden.

Zudem hat die Stadt in der vergangenen Woche darüber informiert, dass das Amt für Kindertagesbetreuung der Stadt Dresden Eltern zu viel gezahlte Beiträge zurückerstattet, wenn deren Kinder wegen der pandemiebedingten Schließung vom 14. Dezember 2020 bis zum 14. Februar 2021 nicht in kommunalen Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege und im Hort der Uni-Grundschule betreut werden konnten. Freie Träger von Kindertageseinrichtungen regeln die Rückerstattung von Elternbeiträgen selbstständig.

Quelle: Medieninformation des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

Welche Regeln zu beachten sind, wenn die Bundesnotbremse nicht mehr gilt, finden Sie im SMK-Blog.
Die ab dem 10. Mai und bis zum 30. Mai gültige Corona-Schutz-Verordnung können Sie hier nachlesen.