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MEINE MEINUNG zum Lieferkettengesetz

Heute stimmte der Deutsche Bundestag über das sog. Sorgfaltspflichtengesetz ab. Das Gesetz soll der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage, zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Reduzierung von Ausbeutung, vor allem von Kindern, dienen.

Es steht für mich außerhalb jeden Zweifels, dass ich mich uneingeschränkt zum Ziel der Einhaltung international anerkannter Menschenrechte bekenne. Ich sehe aber nicht, wie ein deutsches Sorgfaltspflichtengesetz zum Erreichen dieses Ziels beitragen soll. Im Gegenteil, das Gesetz wird der deutschen Wirtschaft Nachteile im internationalen Wettbewerb bescheren.

Deutsche Investoren sind in der ganzen Welt herzlich willkommen. Seit über 10 Jahren arbeite ich für ein größeres Engagement der deutschen Wirtschaft in Afrika. Die Bedingungen für Unternehmen in Afrika sind so schon nicht ganz einfach, mit diesem Gesetz wird jeder Unternehmer sich zweimal überlegen ob er sich in diesen Ländern engagiert.

Deutsche Unternehmen stehen nirgendwo im Verdacht sich mit ausbeuterischen oder diskriminierenden Arbeitsbedingungen Vorteile im internationalen Wettbewerb zu verschaffen. (Schwarze Schafe ausgenommen!!)

Die Durchsetzung der Einhaltung der internationalen Menschen- und Arbeitsrechten ist zuallererst eine politische Aufgabe. Dazu gibt es internationale Abkommen welche in allen Unterzeichnerstaaten von den Regierungen umgesetzt werden müssen. Diese Aufgabe nun den Unternehmen zuschieben zu wollen ist nicht redlich.

Rechtzeitig habe ich mich für Änderungen an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung stark gemacht. Am Ende der parlamentarischen Diskussion reichen die erreichten Verbesserungen für mich nicht aus. Deswegen konnte ich heute diesem Gesetz nicht zustimmen.

Folgende für mich wichtige Punkte sind nicht im Gesetz enthalten:

  1. Mit einem nationalen Gesetz zu Sorgfaltspflichten in den Lieferketten bürden wir deutschen Unternehmen in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit doppelte Anpassungskosten auf. Allein diese Tatsache ist bedenklich. Das sogenannte Level-Playing-Field, also gleiche Wettbewerbsbedingungen im Europäischen Binnenmarkt, wird verlassen.
  2. Das Gesetz geht über die international anerkannten Menschenrechte deutlich hinaus. Es umfasst nun auch weit über den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte hinausgehen Umweltaspekte. Das widerspricht nicht zuletzt den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag.
  3. Die Regelung der Prozessstandschaft (es kann ein Dritter mit der Verteidigung der Rechte beauftragt werden, auch wenn es überhaupt keinen inhaltlichen Zusammenhang gibt) führt dazu, dass bei künftigen Klagen nicht das Ergebnis des gerichtlichen Verfahrens im Vordergrund steht, sondern die öffentliche Prangerwirkung infolge der Klageerhebung durch bspw. Umweltverbände. Und das NGOs diese Möglichkeit immer wieder missbrauchen kann man am Beispiel der Deutschen Umwelthilfe immer wieder erleben.
  4. Notwendig ist die Anerkennung des Engagements deutscher Unternehmen in diversen Brancheninitiativen. (z.B. Textilbündnis, Aktion „Grüner Knopf“, Initiativen für Fairen Handel usw.) Eine Berücksichtigung im Rahmen der Sorgfaltspflichten würde positive Anreize für eine Fortentwicklung branchenspezifischer Lösungen schaffen.
  5. Das gesamte Gesetz ist ein Bürokratiemonster mit unzähligen Regelungen und Querverweisen auf eine Vielzahl anderer internationaler Regelungstexte. Für große Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung mag es möglich sein, ein solches Gesetz einzuhalten, aber für den Mittelstand ist das kaum leistbar.
  6. Für die Umsetzung eines derart komplexen Gesetzes bedarf es ausreichend langer Übergangsfristen von mindestens fünf Jahren zum Aufbau entsprechender Systeme. Die nunmehr vorgesehen ca. 20 Monate sind realitätsfremd und nicht akzeptabel.

Ich halte dieses Gesetz für ein schlecht gemachtes Gesetz zur falschen Zeit.