In einem Wimpernschlagfinale bekam ich im September 2021 Ihr Votum für das Direktmandat als CDU-Bundestagsabgeordneter im Wahlkreis 160 - Dresden II, Bautzen II.
Meine (lt. amtlichen Endergebnis) 35 Stimmen Vorsprung nahm der zweitplazierte Bewerber der AfD zum Anlass, Wahlbeschwerde einzulegen. Der zweitplatzierte Bewerber von der AfD hat jedoch Wahlbeschwerde beim Wahlprüfungsausschuss des Bundestages eingelegt. Der Bundeswahlprüfungsausschuss hat die Frage nun zu diskutieren. Mehr weiß ich nicht. Ich kenne nicht mal den Inhalt der Klage und ich werde auch nichts tun, was irgendwie den Eindruck erwecken könnte, dass ich Einfluss nehme auf die Mitglieder, die im Wahlprüfungsausschuss sitzen.
Die Situation ist für mich nicht gerade nett, aber damit muss ich eben klarkommen. Ich werde mich nicht von der Beschwerde beeindrucken lassen und gehe weiterhin davon aus, dass alles korrekt gelaufen ist. Vom Kreis- bis zum Bundeswahlleiter haben alle Ebenen es exakt geprüft und bestätigt. Wichtig ist, dass die Kollegen im Wahlprüfungsausschuss ohne Ansehen der Person entscheiden.
In einem Schreiben an den Landtagspräsidenten Matthias Rößler (CDU) habe ich unmittelbar im Anschluss an die Bundestagswahl erklärt: