Steuererklaerung

Startschuss für die Abgabe der Grundsteuererklärungen

Abgabefrist endet am 31. Oktober 2022

Ab dem 1. Juli 2022 sind alle Eigentümer von Grundstücken, Eigentumswohnungen und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft sowie Erbbauberechtigte verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bei den Finanzämtern einzureichen. Die Abgabefrist der sogenannten Feststellungserklärung endet am 31. Oktober 2022.

Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann: »Unsere sächsischen Finanzämter haben sich intensiv auf die Grundsteuerreform vorbereitet. Die Finanzämter stehen den Eigentümern gern unterstützend zur Verfügung. Über extra eingerichtete Hotlines und im Rahmen von Grundsteuersprechstunden sind sie für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar. Außerdem haben wir eine Grundsteuerwebseite eingerichtet, auf der alle Informationen gebündelt sind.«

Parallel zum Beginn der Abgabefrist startet auch das sogenannte Grundsteuerportal des Freistaates. Hier finden Eigentümer wichtige Angaben für die Feststellungserklärung wie beispielsweise den Bodenrichtwert eines Grundstückes oder die Ertragsmesszahl für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke. Das Portal kann über die Grundsteuerwebseite www.grundsteuer.sachsen.de aufgerufen werden. Auf der Grundsteuerwebseite sind auch Erklärvideos zum Grundsteuerportal eingestellt, die leicht anschaulich etwa die Ermittlung des Bodenrichtwertes zeigen.

Die Infohotlines sind lokal bei 21 sächsischen Finanzämtern angesiedelt und werden durch Bedienstete des jeweiligen Finanzamtes vor Ort während der Öffnungszeiten betreut. Die Telefonnummern sind auf der Website www.grundsteuer.sachsen.de in der Rubrik »Kontakt« oder in den im Frühjahr an die Bürgerinnen und Bürger versandten Informationsschreiben zu finden.

Der Bundesgesetzgeber hat vorgegeben, dass die Feststellungserklärung grundsätzlich elektronisch abzugeben ist. Hierfür empfiehlt sich die Nutzung des kostenfreien Portals »MeinELSTER« unter www.elster.de. Nur in Härtefällen, wenn beispielsweise keine Technik oder kein Internetzugang vorhanden ist, kann die Feststellungserklärung auch in Papierform beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.

Nach Erklärungseingang werden die Finanzämter ca. zwei Millionen wirtschaftliche Einheiten neu bewerten und entsprechende Bescheide erlassen. Diese sind Basis für die Entscheidung der Kommunen über ihre Hebesätze, die im Jahr 2024 getroffen wird. Anschließend versenden die Kommunen neue Grundsteuerbescheide. Mit diesen wird die Höhe der neuen Grundsteuer festgelegt, die ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen ist. Bis dahin wird die Grundsteuer auf Basis der bisherigen Grundlagen erhoben.

"Mit der Reform soll ab 2025 die Steuerlast fairer auf die Grundstücksbesitzer verteilt werden."

Martin Modschiedler, Landtagsabgeordneter für Blasewitz/Striesen