202308211437  Anc5934 Rohwer Kleiner

Meine Fragen an die Bundesregierung

In meiner Tätigkeit als Abgeordneter der Opposition ist die Einzelfrage an die Bundesregierung ein wichtiges Instrument. Jedem Abgeordneten stehen 4 Schriftliche Fragen pro Monat zu. Hinzukommen pro Sitzungswoche zwei mögliche Mündliche Fragen. Die Bundestagsverwaltung leitet diese an die jeweils zuständigen Bundesministerien zur Beantwortung weiter.

Welche Themenfelder und Sachstandsberichte ich darüber bereits in Erfahrung gebracht habe, möchte ich hier darstellen.

Auf dieser Seite zeige ich die jeweils aktuellen Schriftlichen Fragen des Vormonats. Die komplette Aufstellung, inklusive der Mündlichen Einzelfragen seit meinem Einzug in den Bundestag ist unten als Download (pdf-Datei) zu finden.

Meine Schriftl. Einzelfragen | August '24

1) Wie hat sich jeweils der prozentuale Anteil von Menschen mit Behinderungen in der Max-Planck-Gesellschaft (MPG), der Helmholtz-Gemeinschaft (HGF), der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG), der Leibnitz-Gemeinschaft (WGL) und der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) (bitte einzeln aufführen) zwischen 2021 und 2024 entwickelt, und welche Differenz besteht ggf. jeweils zur gesetzlichen Vorgabe?

Antwort aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:

Der jeweilige prozentuale Anteil der in den genannten Wissenschaftsorganisationen beschäftigten Menschen mit Behinderungen kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden.

- Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. (DFG): 6,87%

- Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. (FhG): 2,7%

- Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V. (HGF): 3,0%

- Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. (MPG): 3,36%

- Leibniz-Gemeinschaft (WGL): 3,7%

Die die HGF betreffenden Angaben beruhen auf Datenzulieferungen von 17 der 18 HGF-Zentren innerhalb der Beantwortungsfrist. Die die WGL betreffenden Angaben beruhen auf Datenzulieferungen von rund 70 Prozent der WGL-Institute innerhalb der Beantwortungsfrist.

Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 19 und 20 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/12232 verwiesen.

Rohwer Im Plenum I Quelle Dbt Thomas Koehler Phototek

2) Wie bewertet die Bundesregierung die Positionierung des Wissenschaftsrats zu den Strukturen der Forschungsfinanzierung an deutschen Hochschulen, in der eine Neujustierung von Grund- und Projektfinanzierung gefordert wird, indem die Pauschalen für indirekte Kosten von Drittmittelprojekten ausgeweitet und erhöht sowie die Übernahme von mehr direkten Projektkosten geprüft werden, und welche prozentuale Verteilung von Grund- und Projektfinanzierung hält die Bundesregierung für angemessen?

Antwort aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:

Die Bundesregierung sieht in den Pauschalen für indirekte Ausgaben, die durch Drittmittelprojekte entstehen (Overhead-Pauschalen), ein erfolgreiches und zielgerichtetes Förderinstrument, das die Leistungsfähigkeit und Exzellenz forschungsstarker Hochschulen verbessert. Die Forderung des Wissenschaftsrats nach einer Erhöhung der Pauschalen deckt sich mit der Vereinbarung im Koalitionsvertrag, die Programmpauschalen der Deutschen Forschungsgemeinschaft e.V. in verlässlichen Aufwuchsschritten bis zum Ende der Vertragslaufzeit des Paktes für Forschung und Innovation zu steigern. Dazu sind Verhandlungen mit den Ländern angelaufen.

Bei der Übernahme direkter Kosten ist zu beachten, dass Hochschulen Zuwendungen in der Regel auf Ausgabenbasis erhalten, d.h. Kosten im betriebswirtschaftlichen Sinn (z.B. aufgrund interner Kosten-Leistungsrechnung) sind in der Regel nicht zuwendungsfähig. Dies begründet sich einerseits im Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach § 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO), und andererseits in der Nachvollziehbarkeit von Verwendungsnachweisen der Zuwendungsempfänger.

Zuwendungsfähig ist eine Ausgabe dann, wenn sie für die Erreichung des Zuwendungszwecks notwendig ist. Sobald eine Ausgabe zur Durchführung der geförderten Maßnahme nicht notwendig ist, ist ihr die Wirtschaftlichkeit abzuerkennen. Eine Ausweitung der Übernahme von weiteren, womöglich nicht notwendigen Ausgaben entspricht nicht dem Sinne der BHO und ist daher von der Bundesregierung nicht angedacht.

Die Bundesregierung hat keine feste Zielgröße für das Verhältnis von Grund- und Projektfinanzierung definiert. Die Drittmittelquote war in den letzten zehn Jahren stabil bzw. leicht rückläufig. Grundsätzlich dürfen Hochschulen durch Erfolge im Drittmittelwettbewerb nicht an anderer Stelle in ihrem Handlungsspielraum eingeschränkt werden. Aus Sicht der Bundesregierung sind die Overhead-Pauschalen in Kombination mit einer auskömmlichen Grundfinanzierung ein geeignetes Instrument, um diesem Umstand entgegenzuwirken. Entsprechend der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern liegt die Zuständigkeit für eine auskömmliche Grundfinanzierung der Hochschulen bei den Ländern.

202308211601  Anc2019 Rohwer Kleiner

3) Wie lautet der Zeitplan für den Entwurf des Suizidpräventionsgesetzes (Abstimmung im Kabinett, Veröffentlichung des Gesetzentwurfs und Einbringung in den Deutschen Bundestag), und wie lauten die wesentlichen Inhalte?

Antwort aus dem Bundesministerium für Gesundheit:


Nach gegenwärtigem Stand soll ein Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention zeitnah vorgelegt werden. Eine Kabinettbefassung soll noch in diesem Jahr erfolgen. Anschließend wird der Entwurf Bundesrat und Bundestag zugeleitet. Ein Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Akteure und Maßnahmen im Bereich der Suizidprävention zu koordinieren und eine zeitnahe und dauerhafte Umsetzung weiterführender Ansätze zu initiieren. Damit greift der Entwurf eine zentrale Forderung aus der Entschließung des Deutschen Bundestages „Suizidprävention stärken“ (BT-Drs. 20/7630) auf. Hilfe- und Informationsangebote für Menschen in Krisensituationen und deren Angehörige sollen transparenter und bedarfs- und zielgruppengerecht etabliert werden.

4) Wann wird das Bundesministerium für Digitales und Verkehr vor dem Hintergrund des Strukturwandels in der Region die bis zum Ende des Jahres 2023 zugesagten Ergebnisse der Langzeitprognose zum Verkehrsaufkommen auf der A 4 zwischen Dresden und Görlitz veröffentlichen?

Antwort ausstehend