2) Wie bewertet die Bundesregierung die Positionierung des Wissenschaftsrats zu den Strukturen der Forschungsfinanzierung an deutschen Hochschulen, in der eine Neujustierung von Grund- und Projektfinanzierung gefordert wird, indem die Pauschalen für indirekte Kosten von Drittmittelprojekten ausgeweitet und erhöht sowie die Übernahme von mehr direkten Projektkosten geprüft werden, und welche prozentuale Verteilung von Grund- und Projektfinanzierung hält die Bundesregierung für angemessen?
Antwort aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:
Die Bundesregierung sieht in den Pauschalen für indirekte Ausgaben, die durch Drittmittelprojekte entstehen (Overhead-Pauschalen), ein erfolgreiches und zielgerichtetes Förderinstrument, das die Leistungsfähigkeit und Exzellenz forschungsstarker Hochschulen verbessert. Die Forderung des Wissenschaftsrats nach einer Erhöhung der Pauschalen deckt sich mit der Vereinbarung im Koalitionsvertrag, die Programmpauschalen der Deutschen Forschungsgemeinschaft e.V. in verlässlichen Aufwuchsschritten bis zum Ende der Vertragslaufzeit des Paktes für Forschung und Innovation zu steigern. Dazu sind Verhandlungen mit den Ländern angelaufen.
Bei der Übernahme direkter Kosten ist zu beachten, dass Hochschulen Zuwendungen in der Regel auf Ausgabenbasis erhalten, d.h. Kosten im betriebswirtschaftlichen Sinn (z.B. aufgrund interner Kosten-Leistungsrechnung) sind in der Regel nicht zuwendungsfähig. Dies begründet sich einerseits im Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach § 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO), und andererseits in der Nachvollziehbarkeit von Verwendungsnachweisen der Zuwendungsempfänger.
Zuwendungsfähig ist eine Ausgabe dann, wenn sie für die Erreichung des Zuwendungszwecks notwendig ist. Sobald eine Ausgabe zur Durchführung der geförderten Maßnahme nicht notwendig ist, ist ihr die Wirtschaftlichkeit abzuerkennen. Eine Ausweitung der Übernahme von weiteren, womöglich nicht notwendigen Ausgaben entspricht nicht dem Sinne der BHO und ist daher von der Bundesregierung nicht angedacht.
Die Bundesregierung hat keine feste Zielgröße für das Verhältnis von Grund- und Projektfinanzierung definiert. Die Drittmittelquote war in den letzten zehn Jahren stabil bzw. leicht rückläufig. Grundsätzlich dürfen Hochschulen durch Erfolge im Drittmittelwettbewerb nicht an anderer Stelle in ihrem Handlungsspielraum eingeschränkt werden. Aus Sicht der Bundesregierung sind die Overhead-Pauschalen in Kombination mit einer auskömmlichen Grundfinanzierung ein geeignetes Instrument, um diesem Umstand entgegenzuwirken. Entsprechend der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern liegt die Zuständigkeit für eine auskömmliche Grundfinanzierung der Hochschulen bei den Ländern.