Das sind die Rahmenbedingungen.
1. Keine weiteren Pfeiler in der Elbe.
Die Elbe ist eine Bundeswasserstraße. Der eine Pfeiler hat Bestandsschutz, mehr ist nach geltendem Recht nicht zulässig. Die Elbe fließt außerdem unter der
Carolabrücke in einer Biegung, sodass Schlepper viel mehr Platz brauchen. Ein Wiederaufbau der alten historischen Sandsteinbrücke ist daher ausgeschlossen.
2. Blickbeziehungen und Denkmalschutz
Wir wollen den Blick auf die denkmalgeschützte Sachgesamtheit Königsufer und Brühlsche Terrasse bewahren. Der Denkmalschutz gibt vor: „eine flache, schlanke, weitgespannte Baukonstruktion ohne obenliegende Tragstruktur“ und ohne sichtbare Stahlkonstruktion.
3. Leistungsfähigkeit in einer wachsenden Stadt
Dresdens Wirtschaft wächst und zieht tausende Menschen neu in unsere Stadt. Wir bauen für Jahrzehnte. Niemand weiß, wie sich Dresden, die Technik und der Verkehr in Zukunft entwickeln. Verlässliche Prognosen gibt es dafür nicht. Für uns steht fest: diese wichtige Elbquerung muss nicht nur im Jahresmittel, sondern im Alltag und insbesondere im Berufsverkehr für die Menschen und die Wirtschaft funktionieren.
Wir machen Tempo:
Die Planung muss sofort beginnen. Das zweistufige Verfahren – erst Beschluss des Ersatzneubaus, dann Beratung der Aufgabenstellung für die Ausschreibung – machen wir nicht mit.
Im Ergebnis vieler Gespräche mit Brückenbauexperten, Handwerk, Wirtschaft und Bürgerschaft hat die CDU-Fraktion ihre Prioritäten für den Neubau der
Carolabrücke festgelegt.
Diese Aufgabenstellung haben wir noch vor der Sommerpause im Stadtrat beschlossen, damit die Planung schneller startet:
• zwei Auto-Fahrspuren in jede Fahrtrichtung
• zweigleisige Straßenbahntrasse
• regelkonformer und getrennte Rad- und Fußwege, bei einer Lösung auf einer Ebene, soll der Radweg in Richtung Altstadt direkt neben der Fahrbahn geführt werden,
• die angegebenen Anpassungsmöglichkeiten in der gutachterlichen Stellungnahme – beispielsweise für die optische Aufwertung – sind auszunutzen.
• die Anbindung der Radwege an den Elberadweg soll aufgrund der vorhandenen Schutzgebiete und damit verbundenem erhöhten Genehmigungsaufwand
ebenso wie mögliche Veränderungen der Verkehrsführung auf den Brückenköpfen in eigenen, getrennten Planungsverfahren behandelt werden.