Der Dresdner Stadtrat ist die gewählte Vertretung der Dresdner Bürgerinnen und Bürger. Vorsitzender des Stadtrates ist nach der sächsischen Gemeindeordnung der Oberbürgermeister. Der Stadtrat legt die Grundsätze für die Verwaltung der Landeshauptstadt Dresden fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Landeshauptstadt Dresden, soweit nicht der Oberbürgermeister Kraft Gesetz zuständig ist oder ihm/ihr der Stadtrat bestimmte Angelegenheiten übertragen hat.