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In den Ortschaftsräten

Politik vor Ort

Der Ortschaftsrat der jeweiligen Ortschaft ist ein Teilorgan der Landeshauptstadt Dresden. Dieser entscheidet über die Angelegenheiten der Ortschaft entsprechend Sächsischer Gemeindeordnung bzw. Hauptsatzung der Landeshauptstadt Dresden. Die Ortschaftsräte werden für fünf Jahre gewählt.

Wahlgebiet ist das Gebiet der jeweiligen Ortschaft (Altfranken, Cossebaude, Gompitz, Langebrück, Mobschatz, Oberwartha, Schönborn, Schönfeld-Weißig und Weixdorf). Jede Ortschaft bildet einen Wahlkreis. Die Anzahl der zu wählenden Ortschaftsräte wird durch die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Dresden bestimmt.