Der Stadtbezirksbeirat des jeweiligen Stadtbezirkes ist ein Teilorgan der Landeshauptstadt Dresden. Dieser entscheidet über die Angelegenheiten des Stadtbezirkes entsprechend Sächsischer Gemeindeordnung bzw. Hauptsatzung der Landeshauptstadt Dresden. Die Stadtbezirksbeiräte werden für fünf Jahre gewählt. Wahlgebiet ist das Gebiet des jeweiligen Stadtbezirkes (Altstadt, Neustadt, Pieschen, Klotzsche, Loschwitz, Blasewitz, Leuben, Prohlis, Plauen, Cotta). Jeder Stadtbezirk bildet einen Wahlkreis. Die Anzahl der zu wählenden Stadtbezirksbeiräte wird durch die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Dresden bestimmt.