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Ortschaftsrat Langebrück

Langebrück

Die Ortschaft Langebrück ist ein Stadtteil von Dresden. Sie liegt im Norden der Landeshauptstadt und grenzt an die Dresdner Heide. Langebrück besitzt einen Bahnhof an der Sächsisch-Schlesischen Eisenbahn (Strecke Dresden-Bautzen-Löbau-Görlitz). Die Gründung des Ortes geht auf die Zeit um 1200 zurück. Damals wanderten Bauern aus den westlichen fränkischen Gebieten in den bisher slawischen Siedlungsraum ein. Die erste urkundliche Erwähnung Langebrücks stammt aus dem Jahre 1288.

Langebrück besteht heute aus dem landwirtschaftlich geprägten Unterdorf und dem ab dem 19. Jahrhundert entstandenen Oberdorf mit Villencharakter. In den 1930er Jahren entstand als weiterer Ortsteil der Heidehof, im wesentlichen eine Einfamilienhaussiedlung. Der Heidehof erfuhr in den 1990er Jahren eine deutliche Erweiterung durch Einfamilien- und Reihenhäuser. Zum 1. Januar 1996 wurde die zuvor eigenständige Gemeinde Schönborn nach Langebrück eingemeindet und erhielt den Status einer Ortschaft.

1999 wurde die Gemeinde Langebrück in die sächsische Landeshauptstadt Dresden als Ortschaft eingemeindet. Gleichzeitig wurde Schönborn aus Langebrück wieder ausgegliedert und kam als eigene Ortschaft nach Dresden. Allerdings bilden beide zusammen noch heute den gemeinsamen statistischen Stadtteil Langebrück/Schönborn. Langebrück gehört auch nach der Eingemeindung nach Dresden zum Radeberger Land.

Zugehörige Ortsteile

Die Ortschaften Langebrück und Schönborn sind seit ihrer Eingemeindung am 01.01.1999 nach Dresden Ortschaften. Schönborn erhielt den Status bereits bei seiner Eingliederung nach Langebrück. 4 335 Einwohner haben ihren Hauptwohnsitz in den Ortschaften. Bei einer Fläche von 1 214 Hektar entspricht dies einer Bevölkerungsdichte von 357 Einwohner pro Quadratkilometer.

Unsere Ortschaftsräte

Or Langebrueck Ulrich Knoepfle Web 1024X683

ULRICH KNÖPFLE

Jahrgang 1961 • verheiratet • zwei erwachsene Kinder • Polizeibeamter • seit 1995 in Langebrück • seit 1999 im Ortschaftsrat • stellv. Ortsvorsteher • Schatzmeister CDU OV Dresdner Norden

"Die Gleichgültigkeit ist wie das Eis an den Polen: Sie tötet alles." (Honoré de Balzac)

Einwohner und Vereine unserer Ortschaft sind mir nicht gleichgültig. Ich kandidiere erneut. Die hohe Lebensqualität in unserer Ortschaft, soll uns nicht ruhen lassen: u.a. sind die Zwei-Feld-Halle, das Kinderhaus und der Ausbau der Hauptstraße zu realisieren. Weiter gilt es die eigene Identität des Ortes innerhalb der Stadt zu bewahren. Mein Ziel: Nachvollziehbare Politik zum Wohle aller Langebrücker.

188 Or Langebrueck Tom Spieker 3 Bearbeitet Web 1024X683

Tom Siepker

Zahnarzt in Langebrück

Die Rechte Langebrücks aus dem Eingemeindungsvertrag mit Dresden sind stärker zu vertreten. Nur so wird der Ort noch attraktiver. Wesentlich sind mir eine günstigere Anbindung an den ÖPNV, ein Ausbau von P&R, Gastronomie inklusive Übernachtungsmöglichkeiten (Naherholungskonzept) und ein Radweg nach Liegau-Augustusbad. Es geht um Infrastruktur wie Kita, Schule, Geschäfte, Ärzte, Apotheke etc. Im Umfeld des bestehenden Pflegeheims wird eine alters- und behindertengerechter Infrastruktur benötigt.

172 Or Langebrueck Ullrich Rettinghaus 9 Web 1024X683

ULLRICH RETTINGHAUS

Geschäftsführender Gesellschafter Möbelmanufaktur Rettinghaus • 1994 Gewerbeansiedlung in Langebrück

Ein wirksames Engagement der Wirtschaft unseres Ortes in Vereinen und Projekten orientiert auf infrastrukturelle Entwicklung. Es geht mir aber auch um eine starke Bürgergesellschaft und um Lebensqualität, insbesondere für junge Familien und für ein selbstbestimmtes Leben älterer Menschen. Wir alle sind Langebrück.

Was ist ein Ortschaftsrat?

Der Ortschaftsrat der jeweiligen Ortschaft ist ein Teilorgan der Landeshauptstadt Dresden. Dieser entscheidet über die Angelegenheiten der Ortschaft entsprechend Sächsischer Gemeindeordnung bzw. Hauptsatzung der Landeshauptstadt Dresden. Die Ortschaftsräte werden für fünf Jahre gewählt.

Wahlgebiet ist das Gebiet der jeweiligen Ortschaft (Altfranken, Cossebaude, Gompitz, Langebrück, Mobschatz, Oberwartha, Schönborn, Schönfeld-Weißig und Weixdorf). Jede Ortschaft bildet einen Wahlkreis. Die Anzahl der zu wählenden Ortschaftsräte wird durch die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Dresden bestimmt.